Allgemeine Geschäftsbedingungen
A: Allgemeine Bestimmungen
I.
Vertragspartner:
1. Vertragspartner im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) sind „Neuheiten Vertrieb Christine
Novakovic (NVCN)“, Von-Feury-Strasse 14a, 84155 Bonbruck Bodenkirchen, und der Kunde.
2. Soweit der Kunde Verbraucher i. S. des § 13 BGB ist, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Bestimmungen“
(A.).
3. Soweit der Kunde Unternehmer i. S. des § 14 BGB ist, gelten vorrangig die „Besonderen Bestimmungen für
Unternehmenskunden“ (B.) sowie nachrangig die „Allgemeinen Bestimmungen“ (A.).
II.
Leistungsbeschreibung; Vertragsgegenstand:
Die nachfolgenden AGB gelten für den Kauf aller Produkte, die von NVCN angeboten werden.
III.
Zustandekommen des Vertrages:
1. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung oder Regelung kommt der Vertrag durch Lieferung der Ware
zustande.
2. Die Bestellung des Kunden stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar, deren Zugang von NVCN unverzüglich
schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg bestätigt wird.
3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen, um wirksam zu sein, der schriftlichen Bestätigung durch
NVCN.
4. Für den Fall des Zustandekommens des Kaufvertrages im elektronischen Geschäftsverkehr wird hiermit ausdrücklich auf das Recht des Kunden zum Widerruf der Vertragserklärung hingewiesen. Es wird auf die gesonderte Belehrung über das Widerrufsrecht verwiesen.
IV.
Lieferzeit:
1. Vereinbarte Lieferzeiten gelten nur annähernd, soweit nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin verbindlich
vereinbart wird.
2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände
von NVCN verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
3. Sollte innerhalb angemessener Frist die Lieferung oder Leistung durch NVCN unmöglich oder unzumutbar sein
oder werden, so wird NVCN von der Lieferverpflichtung frei.
4. Im Verzugsfall kann der Kunde NVCN eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist
kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatz statt Erfüllung hat der Kunde nicht. Anstelle des Schadensersatzes statt Leistung kann jedoch
der Kunde gemäß § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangen.
5. NVCN ist zu Teillieferungen berechtigt.
V.
Mängelansprüche:
1. Die Mängelhaftung von NVCN richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Nach Wahl des Kunden ist NVCN zunächst zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung
einer neuen Sache verpflichtet. Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Daneben hat der Kunde Ansprüche auf
Schadensersatz im Rahmen von Ziffer VI.
VI.
Haftung:
- NVCN haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, sofern die ihr zurechenbare Pflicht-verletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Die Schadensersatzhaftung von NVCN ist im Fall einer nur fahrlässigen wesentlichen Pflichtverletzung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt.
- Für den Fall der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers oder für den Fall der Tötung haftet NVCN nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
VII.
Kaufpreisfälligkeit und Zahlungsverzug:
1. Der Kaufpreis ist nach Erhalt der Ware sofort zur Zahlung fällig.
2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Das Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt und unbestritten oder anerkannt ist.
VIII.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von NVCN.
IX.
Gefahrübergang:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung trägt NVCN, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
X.
Rückgaberecht:
1. Für den Fall des Zustandekommens des Kaufvertrags im elektronischen Geschäftsverkehr wird hiermit ausdrücklich auf das Recht des Kunden hingewiesen, die Ware zur Rücksendung zurückzugeben. Es wird auf die gesonderte Belehrung über das Rückgaberecht verwiesen.
2. Die Rückgabefolgen richten sich nach der unter Ziffer X. 1. genannten gesonderten Belehrung.
3. Ein vertragliches Rückgaberecht des Kunden für den Fall, dass der Kaufvertrag nicht im elektronischen
Geschäftsverkehr zustandekommt, besteht nicht.
XI.
Rücksendekosten:
-
1. Der Verbraucher hat die Rücksendekosten unter den Voraussetzungen des § 357 Abs. 2 BGB zu tragen.
2. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder die vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
B: Besondere Bestimmungen für Unternehmenskunden:
I.
Änderungsvorbehalt:
NVCN behält sich das Recht zur Änderung der Leistung vor, sofern es sich ausschließlich um handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen handelt und eine solche Änderung dem Unternehmenskunden zumutbar ist.
II.
Mängelansprüche:
1. Die Mängelrechte nach Buchstabe A. V. 2. setzen für den Unternehmenskunden voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Unternehmenskunden gegenüber NVCN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
III.
Gefahrübergang:
Sofern zwischen NVCN und dem Unternehmenskunden nichts anderes vereinbart wird, gilt Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
IV.
Rückgaberecht:
Ein Rückgaberecht des Unternehmenskunden nach Buchstabe A. X. besteht nicht.
V.
Sonstige Bestimmungen:
1. Für vertragliche Beziehungen zwischen NVCN und dem Unternehmenskunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen NVCN und dem Unternehmenskunden ist der Sitz von NVCN.
Stand: Dezember 2009